Autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital
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„go-digital“: Potenziale erkennen und Chancen wahrnehmen

Förderprogramm „go-digital“ wird fortgesetzt

BMWi will Mittelstand und Handwerk weiter bei der Digitalisierung unterstützen

Bild: mrmohock/Adobe Stock

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Mit der Verlängerung des im Juli 2017 gestarteten Förderprogramms go-digital setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein klares Signal: Die digitale Transformation des Mittelstands hat einen hohen Stellenwert in der neuen Legislaturperiode. Die am 27.12.2021 veröffentlichte neue Förderrichtlinie soll KMU und Handwerksbetriebe noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung unterstützen.

Die neue Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das BMWi hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin im BMWi, zur Weiterführung des Programms: „Wir müssen besonders den kleinen und mittleren Unternehmen bei der Digitalisierung helfen, denn wir brauchen sie, um den Wohlstand in Deutschland zu halten. Dabei spielt die Verlängerung von „go-digital“ eine wichtige Rolle.“

Zu den wichtigsten Änderungen im Rahmen der Fortsetzung von go-digital gehören die beiden neuen Module „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ sowie der Wegfall der bislang erforderlichen Unterteilung in Haupt- und Nebenmodule. Verpflichtend zu berücksichtigen sind bei der Antragsstellung allerdings mindestens zwei Beratertage für IT-Sicherheit. Unser Fördermittelexperte Stefan Grosse begrüßt die Neuausrichtung: „go-digital unterstützt förderfähige Unternehmen jetzt über digitale Markterschließungsmaßnahmen und E-Business-Lösungen hinaus bei einer breiten strategischen Orientierung für die notwendige digitale Transformation.“

Zu den förderfähigen Leistungen gehören in aktuell fünf Modulen Beratung und Umsetzung, beispielsweise zur

  • strategischen Entwicklung neuer funktionsfähiger digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse bzw. die Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle und -prozesse,
  • Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes,
  • Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler Prozesse,
  • Verbesserung der Datenkompetenz hin zu einer aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie
  • und zur Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie.

Die Antragstellung kann ab dem 1. Januar 2022 erfolgen. Anträge können bewilligt werden, sobald der Bundeshaushalt für 2022 verabschiedet ist.

Auctores gehört bereits seit 2018 zu den autorisierten Beratungsunternehmen von go-digital und hat die Nachautorisierung für die beiden neuen Module bereits angestoßen.

Stefan Grosse berät Sie gerne individuell bei Ihrem Digitalisierungsprojekt. Sprechen Sie uns an:

Dipl.-Ing. Stefan Grosse – Fördermittelberatung

Tel.: 09181 5198-190

E-Mail: stefan.grosse@auctores.de