Autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital
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„go-digital“: Potenziale erkennen und Chancen wahrnehmen

Ablauf Projektförderung „go-digital“

Grafik Ablauf Förderung go-digitalDer besondere Nutzen für Unternehmen und Betriebe im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“: Als autorisiertes Beratungsunternehmen entlasten wir Sie von allen Formalitäten und übernehmen die komplette administrative Projektabwicklung – von der Antragstellung für die Fördermittel über die Abrechnung bis hin zum Berichtswesen. Hier ein kurzer Überblick über die einzelnen Schritte:

Abstimmung

Auctores als ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ein interessiertes, förderberechtigtes Unternehmen treten zusammen und stimmen ein mögliches Förderprojekt für „go-digital“ ab.

Beratungsvertrag

Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, schließen sie einen Beratungsvertrag, welcher die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung sowie eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung beinhaltet.

Förderantrag

Daraufhin stellt Auctores für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm „go-digital“. Im Rahmen der Antragstellung muss ein Hauptmodul gewählt werden. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden. Die Beratungsleistung ist grundsätzlich vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen auszuführen. Wenn es die Aufgabenstellung erfordert, kann zur Unterstützung ein sachverständiger Dritter herangezogen werden.

Zuwendungsbescheid

Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides vom Bundesamt für Wirtschaft und Energie als Zuwendungsgeber beginnt die eigentliche Beratungsleistung seitens Auctores.

Beratung

Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden „Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes“ sowie einer möglichen aufbauenden „Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts“. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Fördervorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Verwendungsnachweis

Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen Auctores einen Verwendungsnachweis, der vom beratenen Unternehmen schriftlich zu bestätigen ist. Der Verwendungsnachweis ist die Dokumentation der Leistungserbringung.

Abwicklung

Die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt samt der kompletten verwaltungsseitigen Abwicklung verbleibt beim Beratungsunternehmen.

Nach der Projektlaufzeit erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung an das beratene Unternehmen. Der Bankbeleg über den Zahlungseingang der Eigenbeteiligung des begünstigten Unternehmens sowie dessen Bestätigung des Verwendungsnachweises sind Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung an das Beratungsunternehmen.

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem beratenen Unternehmen eine entsprechende De-Minimis-Bescheinigung ausgestellt, das autorisierte Beratungsunternehmen erhält die Zuwendungssumme aus dem Förderprogramm.